AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SaarPartments

§ 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Wohnungen zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden, für den Kunden erbrachten, weiteren Leistungen und Lieferungen der SaarPartments. Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden AGB; entgegenstehende oder von unseren abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragspartner, Unter- und Weitervermietung Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch SaarPartments zu Stande. SaarPartments steht es frei, die Buchung des Kunden schriftlich zu bestätigen. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt des Antrags des Kunden ab, wird der abweichende Inhalt der Reservierungsbestätigung für den Kunden und SaarPartments dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von einer Woche nach deren Zugang schriftlich widerspricht. SaarPartments verpflichtet sich, den Kunden hierauf bei Beginn der Frist besonders hinzuweisen. Vertragspartner sind SaarPartments und der Kunde. Hat ein Dritter, insbesondere ein Auftraggeber oder Arbeitgeber für den Kunden bestellt, haftet er dem Kunden gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, sofern SaarPartments eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Dritten vorliegt. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnung sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der SaarPartments. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird ausdrücklich abbedungen, soweit der Kunde Unternehmer ist.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlungsmodalitäten. SaarPartments ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte oder eine gleichwertige Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Wohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise der SaarPartments zu zahlen. Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die vereinbarte Vergütung ist bei einer Mietzeit von mehr als einem Monat monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats auf das im Mietvertrag angegebene Konto der SaarPartments zu zahlen. Ansonsten sind Rechnungen die SaarPartments ohne Fälligkeitsdatum binnen 5 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. SaarPartments ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist SaarPartments berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % bzw. bei Geschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 %, über dem Basiszinssatz zu verlangen. SaarPartments bleibt der Nachweis eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 3,00 Euro erhoben. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass diese nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind. SaarPartments ist berechtigt, bei Vertragsschluss den Gesamtbetrag, mindestens jedoch 50% Vorauszahlung und/oder einer Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erfolgen. In diesem Fall ist SaarPartments berechtigt, bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen die jeweils vereinbarte Vergütung per Kreditkarte einzuziehen. Der Kunde kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen gegenüber SaarPartments aufrechnen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, kann er die Miete auch nur mindern, wenn das Minderungsrecht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Hat der Kunde Sicherheitsleistung durch zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erbracht, ist SaarPartments berechtigt, nach entsprechender Rechnungsstellung auch die vom Kunden in Anspruch genommenen Nebenleistungen wie z.B. Sonderreinigungen, Besorgungen oder andere, über die Kreditkarte des Kunden einzuziehen.

§ 4 Rauchverbot, Tierhaltung Die Wohnungen der SaarPartments sind Nichtraucherwohnungen. Deshalb ist das Rauchen in den Wohnungen strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes ist SaarPartments zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus kann SaarPartments erforderlichenfalls Kosten einer Sonderendreinigung bei Nikotingeruch in der Wohnung in Höhe von mindestens 500 EUR in Rechnung stellen. Die Tierhaltung in den gemieteten Wohnungen ist nur nach schriftlicher Zustimmung der SaarPartments erlaubt. ​

§ 5 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe Soweit keine anderslautende Vereinbarung besteht, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Wohnung. Gebuchte Wohnungen stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung der SaarPartments spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann SaarPartments aufgrund der verspäteten Rückgabe 50 % des Tagespreises für die Wohnung in Rechnung stellen, sofern die Räumung bis 16.00 Uhr erfolgt. Bei einer Räumung erst nach 16.00 Uhr kann der gesamte Tagespreises für den folgenden Tag in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Die Rückgabe der Wohnung hat in dem Zustand zu erfolgen, wie sie der Kunde vorgefunden hat. Der Kunde hat seine sämtlichen persönlichen Gegenstände aus der Wohnung zu entfernen und mitgebrachte Lebensmittel zu entsorgen. Wenn nichts anderes Vereinbart ist, sind die Schlüssel sind auf dem Esstisch zu hinterlassen und die Türe zuzuziehen.

§ 6 Rücktritt und Stornierung Es gelten für den Kunden folgende Stornierungsbedingungen: Direkt-Buchungen, also Buchungen ausschließlich auf dieser Plattform werden bei schriftlicher Stornierung bis 7 Tage Buchungstag vor 18 Uhr, kostenlos Storniert. Stornierungen 7 - 1 Tag vor Buchungstag vor 18 Uhr, werden per Reiseguthaben vergütet. No-Show oder Stornierungen 1 Tag vor Buchungstag sind Non-Refundable. Eine Stornierung hat schriftlich (per E-Mail, Brief, SMS) an Contact@SaarPartments.de zu erfolgen. Sofern zwischen SaarPartments und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche gegenüber SaarPartments auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn dieser sein Recht zum Rücktritt nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber SaarPartments ausübt. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden in einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist SaarPartments in diesem Zeitraum ihrerseits auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach vertraglich gebuchten Wohnungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage SaarPartments auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von SaarPartments gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist SaarPartments zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall hat der Kunde SaarPartments Stornogebühren und Bearbeitungsgebühren entsprechend § 6 Ziffer 1 zu zahlen. SaarPartments ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von SaarPartments nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Wohnungen unter irreführender oder falschen Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, zum Beispiel solcher, die in der Person des Kunden oder des Zwecks liegen, gebucht werden; SaarPartments begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Wohnungen den Hausfrieden, die Sicherheit oder das Ansehen der SaarPartments in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der SaarPartments zuzurechnen ist.

§ 7 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in der angemieteten Wohnung. SaarPartments übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der SaarPartments. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund der Umstände des Einzelfalls eine vertragswesentliche Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

§ 8 Technische Einrichtung und Anschlüsse Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Wohnung bedarf der schriftlichen Zustimmung der SaarPartments, soweit es sich nicht um Gegenstände des üblichen täglichen Gebrauches handelt. Durch die Verwendung dieser Geräte des Kunden aufgetretene Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Wohnung gehen zu Lasten des Kunden, soweit SaarPartments diese nicht zu vertreten hat. Dem Kunden ist es untersagt, illegales filesharing über den von SaarPartments zur Verfügung gestellten Internetanschluss zu betreiben. Darunter ist jeder Up- oder Download urheberrechtlich geschützter Musik-, Film- oder Softwaredateien zu verstehen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die der SaarPartments und/oder dem Rechteinhaber durch die Rechtsverletzung des Kunden entstehen. Störungen an von der SaarPartments zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit SaarPartments diese Störungen nicht zu vertreten hat. Die Wohnungen der SaarPartments sind mit mindestens einem Fernseher und einem BOSE Bluetooth Lautsprecher ausgestattet. Die Nutzung derselben ist nur gestattet sofern der Kunde diese zuvor bei der GEZ registriert.

§ 9 Zutritt von Mitarbeiter der SaarPartments Die Mitarbeiter sind berechtigt, die gemietete Wohnung nach Absprache mit dem Kunden zur Vornahme von Reparaturen, zum Ablesen von Strom- und Wasserzählern und zur Besichtigung im Rahmen der Anschlussvermietung zu betreten. Bei Gefahr im Verzug ist SaarPartments auch zum Betreten der Wohnung ohne Abstimmung mit dem Mieter berechtigt.

§ 10 Haftung des Kunden für Schäden Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, die durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Bei Übergabe der Wohnung wird dem Kunden eine Inventarliste zur Verfügung gestellt, die er gegenzuzeichnen hat. Die Kosten der bei Räumung der Wohnung nicht mehr vorhandenen Gegenstände hat der Kunde zu ersetzen. SaarPartments kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften). Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erfolgen. SaarPartments ist in diesem Fall berechtigt, die Kosten für die Beseitigung von vom Kunden oder etwaigen Mitbewohnern oder Besuchern schuldhaft verursachten Schäden an der Wohnung über die Kreditkarte des Kunden einzuziehen. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden wird SaarPartments zuvor durch Einholung eines Kostenvoranschlages eines Handwerker-Fachbetriebes ermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare dazu beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

§ 11 Haftung der SaarPartments SaarPartments haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn SaarPartments die Pflichtverletzungen zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der SaarPartments beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten der SaarPartments beruhen. Einer Pflichtverletzung der SaarPartments steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der SaarPartments auftreten, wird SaarPartments bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Für eingebrachte Sachen haftet SaarPartments dem Kunden nicht. Kostbarkeiten können im Safe, falls in der Wohnung vorhanden, verwahrt werden. SaarPartments empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder deren Inhalte haftet SaarPartments nicht. Etwaige Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Alle Ansprüche gegen SaarPartments verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.​

§ 12 Schlussbestimmungen Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Wohnungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Saarbrücken. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist der Sitz der SaarPartments. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften. ​